Die wiederkehrende Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO soll die Mängelfreiheit Ihres Fahrzeugs sicherstellen. Seit Januar 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) fester Bestandteil der Hauptuntersuchung und stellt sicher, dass die Abgaswerte innerhalb der Abgasnorm bleiben. Eine separate AU-Plakette am vorderen Kennzeichen wird demnach nicht mehr angebracht.
Die HU-Plakette
Seit dem 01. Dezember 1999 gewährt der Gesetzgeber keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden achten Sie auf die Daten die Ihnen die Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. So zeigt Ihnen die Plakette auf dem Kennzeichen den Termin, deren Farben zusätzlich das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung an.
Die nach oben zeigende Zahl (12 Uhr) zeigt den Monat der nächsten Hauptuntersuchung, hier Dezember.
Die Zahl in der Mitte zeigt das Jahr der nächsten Hauptuntersuchung, hier 2007.
Die Farben und ihre Bedeutung
Die Abfolge der Farben wiederholt sich alle sechs Jahre. 2015 = Gelb
Wir erledigt die Abnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Hauptuntersuchung (HU*) mit integrierter Abgasuntersuchung (AU) zum fairen Preis. Einfach einen Termin vereinbaren!
*Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation (welche Prüforganisation in Ihrem Servicecenter tätig ist, erfahren Sie vor Ort).